Wie erstellt man einen gelungenen Lebenslauf?
Der Lebenslauf, der nicht selten auch Curriculum Vitae (kurz CV) oder schlicht und einfach Vita genannt wird, gilt als der mit Abstand wichtigste Bestandteil einer rundum gelungenen Bewerbung – und das gilt selbstverständlich auch für das Gastronomiegewerbe. Doch damit der Lebenslauf auch tatsächlich zum Herzstück der Bewerbung wird und selbst den kritischsten Personaler überzeugt, gibt es gleich mehrere wichtige Dinge, auf die man bei der Erstellung auf jeden Fall achten sollte. Welche das sind, wie die Vita inhaltlich aufgebaut sein sollte und wie man die eigenen Erfolgschancen noch weiter steigern kann, zeigt der nun folgende Artikel.
Egal ob man als Servicekraft in einem Hotel, im Management eines Restaurants, in der Küche oder auch als Kellner in einem der zahlreichen Gastronomiebetriebe arbeiten möchte – ohne eine aussagekräftige Bewerbung läuft bekanntlich nicht wirklich viel. Allerdings sind es nicht etwa nur das Anschreiben, Zeugnisse mit guten Noten oder gar das Bewerbungsfoto, die eine gute Bewerbung ausmachen, sondern vor allen Dingen der Lebenslauf. Und da sich die meisten Personalchefs und Recruiter häufig zu allererst die Vita anschauen, muss diese nicht nur optisch, sondern vor allen Dingen auch inhaltlich überzeugen. Der Lebenslauf erhält zumeist die größte Aufmerksamkeit und genau deshalb muss die Vita auch so perfekt wie möglich werden.

Ein guter Lebenslauf ist wichtig
Bewerbungen laufen bekanntlich recht häufig nach dem gleichen Schema ab: Anschreiben individualisieren, Lebensläufe erstellen (beispielsweise in einem Textprogramm oder einfach direkt online), Zeugniskopien und weitere Dokumente anhängen und abschicken – sei es per E-Mail oder auf dem postalischen Wege. Und obwohl eine Bewerbung im Gastronomie-Bereich im Großen und Ganzen ziemlich ähnlich funktioniert, gibt es trotzdem einige kleine aber feine Unterschiede.
Zum einen sollte die Vita inhaltlich zu dem gewünschten Job passen. Dementsprechend müssen vor allem die bisherigen Stationen aufgelistet werden, die eine gewisse Relevanz zur Gastronomie aufweisen. Auf irrelevante und lang zurückliegende (Schul-)Praktika und gastroferne Nebenjobs kann man hier also getrost verzichten. Zum anderen beschäftigen sich Personaler bekanntlich nur wenige Minuten mit einer Bewerbung, daher sollte die Vita nach Möglichkeit so aufgebaut sein, dass man sie in einem Rutsch lesen kann. Eine klare Struktur und ein übersichtlicher Aufbau sind also dementsprechend unerlässlich.
Darüber hinaus sollte der Lebenslauf maximal zwei DIN-A4 Seiten umfassen und – wie auch das Anschreiben – für jede neue Bewerbung individualisiert werden. Hier gilt der Grundsatz: Eine perfekte Vita lässt sich in der Regel nur selten für mehrere Stellenausschreibungen verwenden. Dementsprechend sollte man sich das Unternehmen vorab etwas genauer anschauen, um auf diesem Wege herauszufinden, wie es um die allgemeine Unternehmenskultur bestellt ist.
Gut zu wissen: Die meisten Gastrobetriebe haben nicht nur eine eigene Webseite, sondern zudem auch mindestens einen Social-Media-Kanal (Twitter, Facebook, Instagram und Co.), auf dem Informationen und Fotos zu finden sind, die einen guten ersten Eindruck vermitteln. Und noch ein kleiner Tipp: Wer mit seiner Bewerbung einen positiven und bleibenden Eindruck hinterlassen möchte, kann beispielsweise sowohl die Schriftart als auch die Unternehmensfarben nutzen, um dem Lebenslauf das gewisse Etwas zu verleihen.
Was gehört in einen guten Lebenslauf?
Vorab sei gesagt, dass der sogenannte tabellarische Lebenslauf hierzulande zum absoluten Standard gehört, nicht zuletzt aufgrund des übersichtlichen Aufbaus und der damit verbundenen klaren Struktur. Daher sollte man stets auf diese Form zurückgreifen und nur dann eine ausformulierte oder kreative Variante nutzen, wenn diese auch explizit gewünscht wird.
Diese Infos sollten in keinem Lebenslauf fehlen:
- Damit der Personaler die Vita auch direkt zuordnen kann, sollte man sowohl die persönlichen Informationen (Name und Geburtsdatum) als auch die Kontaktdaten (Telefon- und Handynummer sowie die E-Mail-Adresse) ganz oben im Lebenslauf positionieren.
- Danach folgt der berufliche Werdegang. Hier geht es in der Hauptsache darum, dem Recruiter ein aussagekräftiges Bild in Bezug auf die bisherigen Jobs und Arbeitgeber zu vermitteln. Optimalerweise nennt man hier aber nicht nur den Firmenname und den Zeitraum, in dem man dort angestellt war, sondern ebenso die genaue Jobbeschreibung (Titel/Position) sowie die konkreten Aufgabenbereiche. Wichtig: Die aktuelle beziehungsweise die letzte Station sollte stets ganz oben in der Auflistung zu finden sein (antichronologischer Aufbau).
- Nun kann man näher auf die abgeschlossene Berufsausbildung, relevante Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen und eventuell absolvierte Auslandspraktika eingehen, inklusive den Zeiträumen, Abschlüssen und die erworbenen Zertifikate (die natürlich auch als Kopie im Anhang zu finden sein sollten). Wichtig: Im Optimalfall sollten hier nur Positionen aufgeführt werden, die zumindest eine gewisse Relevanz zu der gewünschten Stelle aufweisen.
- Zum Abschluss folgen noch die besonderen Kenntnisse, andere Qualifikationen und Fremdsprachen. Die persönlichen Hobbys müssen nicht zwangsläufig erwähnt werden, können jedoch als eine Art Soft-Skill-Indikator gesehen werden. Extreme Hobbys sollte man jedoch besser weglassen.
Alles, was man ohne Probleme weglassen kann
- Angaben wie der Ort und das Datum sind nicht notwendig, nicht zuletzt da sie ja bereits in dem gesonderten Anschreiben aufgeführt sind.
- Der aktuelle Familienstand und die Religionszugehörigkeit mussten bis vor einigen Jahren noch erwähnt werden, mittlerweile sind diese Angaben jedoch nicht mehr nötig. Es kann jedoch passieren, dass man während des Vorstellungsgespräches darauf angesprochen wird. Doch auch dann ist man aufgrund des Anti-Diskriminierungsgesetzes (dazu weiter unter mehr) trotzdem keineswegs dazu verpflichtet, diese Informationen preiszugeben.
- Die eigene Unterschrift am Ende des Lebenslaufes vermittelt dem Recruiter zwar, dass alle Angaben korrekt sind, doch wirklich verpflichtend ist sie nicht. Falls am Ende also beispielsweise kein Platz mehr für die Unterschrift ist, kann man sie auch ohne Weiteres weglassen.
- Zum Abschluss noch eine Art Sonderfall: Das Bewerbungsfoto. Viele Personalchefs finden es verständlicherweise gut, wenn sie dem Bewerber oder der Bewerberin ein Gesicht zuordnen können – allerdings ist das Anhängen eines Bewerbungsfotos laut dem sogenannten Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (kurz AGG) absolut freiwillig, damit Bewerber weder bevorzugt behandelt noch diskriminiert werden. Und noch ein kleiner Tipp: Wer trotzdem ein Bewerbungsfoto verwenden möchte, sollte unter allen Umständen auf selbst gemachte Bilder mit dem Smartphone verzichten und stattdessen nur professionelle Fotos verwenden.