Warenannahme und -kontrolle
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Wareneingangskontrolle
Nicht nur müssen Sie im Rahmen eines ordentlichen > HACCP regelmäßige Wareneingangskontrollen durchführen - gute und gewissenhafte Kontrollen können bares Geld sparen. Stellen Sie sich nur einmal vor, dass Sie minderwertige Ware annehmen, die Sie später nicht Ihren Gästen servieren können und wegschmeißen müssen. Oder aber der Lieferschein und die Rechnung weisen 10 kg Rinderfilet aus; in Wahrheit sind es aber nur 9,75 kg. Passiert das mehrfach, kommen ganz schöne Sümmchen zusammen.
Am besten, Sie hängen die nachfolgende Liste direkt an Ihrer Warenannahme aus. So können sich die Mitarbeiter stets über die richtigen Sollwerte und Vorgänge informieren.
Allgemeines
Bei der Warenannahme von Lebensmitteln sind folgende allgemeine Kontrollen durchzuführen: |
Bestellnummer, Lieferort, Liefertermin |
Produktbezeichnung, Menge, Anzahl, Gewicht, Liter |
Preis, Konditionen, Mehrwertsteuernummer |
Produktqualität (produktspezifische Details siehe unten) - Sichtkontrolle Zustand bzw. Ungeziefer, Schädlinge / Geruchskontrolle / Geschmackskontrolle / Beschaffenheit |
Temperatur der Ware, Kühlkette |
Datierung - bei vorverpackten Lebensmitteln: Mindesthaltbarkeits-, Herstellungs- oder Abpackdatum / bei leichtverderblichen Lebensmitteln: Verbrauchsdatum |
Herkunftsland, Produktionsland: bei Fleisch: Herkunftsland / bei Fleisch- und Wurstwaren: Produktionsland |
Lagerung (Temperatur, Feuchtigkeit, Umschlag) |
Oekodeklarationen, zum Beispiel Art der Tierhaltung (artgerecht, Boden, Freiland) und Futterart |
Gebinde: Richtigkeit, Sauberkeit, Zustand, Rücknahme |
Die Produktkontrolle wird durch den Küchenchef (Stellvertretung) - die anderen Kontrollen durch den Lagerverantwortlichen durchgeführt! Bei der Kontrolle ist darauf zu achten, dass keine Kreuzkontaminationen (Bakterienübertragung von einem Produkt auf ein anderes) entstehen (Gemüse/Fisch, Gemüse/Fleisch, Eier/Fleisch, Geflügel/Fleisch etc.), insbesondere im Zusammenhang mit persönlicher Hygiene, Verwendung von Gefäßen bei der Gewichtskontrolle usw. Beanstandete, die Anforderungen nicht erfüllende Lebensmittel werden nicht angenommen. Über die Rückweisung beanstandeter Produkte entscheidet der Küchenchef. Bei der Eingangskontrolle werden unsaubere Gebinde ausgeschieden und durch eigene Behältnisse ersetzt. Gebinde, Verpackungen, Paletten etc. werden - soweit möglich - sofort wieder zurückgegeben. Beanstandungen werden schriftlich erfasst und an die zuständigen Verantwortlichen weitergeleitet (extern und intern). Gebinde, Verpackungen, Paletten etc. werden, soweit möglich, sofort wieder zurückgegeben. |
Tiefkühlprodukte
Tiefkühlprodukte müssen in Tiefkühleinrichtungen geliefert werden und die Produkttemperatur darf in den Randschichten - 15° Celsius nicht übersteigen (Qualitätsverlust / Eiskristallbildung) |
Bei der Warenannahme ist darauf zu achten, dass alle Verpackungen unbeschädigt, gut verschlossen und in einem sauberen Zustand sind |
Das Mindesthaltbarkeitsdatum muss auf jeder Packung kontrolliert werden |
Obst und Gemüse
Gemüse und Obst müssen in sauberen Gebinden angeliefert werden |
Bei Außentemperaturen von unter 0° Celsius müssen Gemüse und Obst vor Kälte geschützt sein. |
Es ist darauf zu achten, dass kein Zeitungspapier als Füll- oder Kälteschutz verwendet wurde |
Gerüstetes, küchenfertiges Gemüse soll nicht wärmer als + 5° Celsius angeliefert werden |
Im Sommer ist darauf zu achten, dass sich Gemüse und Obst nur geringfügig über + 12° Celsius erwärmen |
Das Gemüse und Obst sollte sauber, sortentypisch und unversehrt angeliefert werden |
Gemüse und Obst darf nicht angefault oder schimmlig sein |
Bei Blattgemüse und frischen Kräutern ist darauf zu achten, dass sie knackig frisch und schön in der Farbe sind |
Wildgewachsene Pilze
Bei wildgewachsenen frischen Pilzen muss ein Begleitschein (Verkaufsbewilligung oder Kontrollschein) vorliegen, welcher durch den amtlichen Pilzkontrolleur unterschrieben worden ist |
Die Bewilligung ist bis zum Verbrauch der Pilze aufzubewahren; zumindest muss auf dem Gebinde sowie auf dem Lieferschein die Kontrollnummer vorhanden sein |
Fleisch und Geflügel & Wurstwaren
Fleisch und Geflügel müssen sortengetrennt, in sauberen Gebinden angeliefert werden |
Fleisch und Geflügel dürfen nicht in Tücher eingewickelt oder mit Tüchern zugedeckt sein |
Da Fleisch und Geflügel zu den leichtverderblichen Lebensmitteln zählen, muss bei abgepacktem und vakuumiertem Fleisch und Geflügel auf der Verpackung das Verbrauchsdatum angegeben sein |
Fleisch muss unter + 7° Celsius geliefert werden |
Tiefgekühltes Fleisch muss unter - 18° Celsius angeliefert werden. In Randschichten darf die Temperatur - 15° Celsius nicht übersteigen. |
Hackfleisch, rohe Hackfleischwaren und Geschnetzeltes muss unter + 2° Celsius angeliefert werden / Geflügel muss unter + 4° Celsius geliefert werden |
Fleisch muss bei der Warenannahme auf folgendes kontrolliert werden: trockene Oberfläche, angenehmer frischer Geruch, schöne Farbe, Saftanteil im Beutel höchstens 2 - 3% des Inhaltes |
Fisch
Fische müssen in sauberen Gebinden und nach ganzen Fischen oder Fischteilen getrennt angeliefert werden |
Da Fische zu den leichtverderblichen Nahrungsmitteln zählen, muss auf der Verpackung das Abpack- oder das Verbrauchsdatum angegeben sein |
Fische müssen in Eis gelagert oder bei maximal + 2° Celsius mit dem Kühlfahrzeug geliefert werden |
Fische müssen bei der Warenannahme auf folgendes kontrolliert werden: frische durchblutete Kiemen, festsitzende Schuppen, keine ausgetrockneten Hautstellen, klare pralle Augen, saubere Bauchhöhle, Gräten sitzen fest auf dem Fleisch, angenehmer frischer Geruch |
Bei der Kontrolle sollte möglichst auf unnötigen Händekontakt verzichtet werden (eventuell aufgrund der Geschmacksübertragung Plastikhandschuhe tragen) |
Krusten- und Schalentiere
Krusten- und Schalentiere müssen sortengetrennt, in sauberen Gebinden angeliefert werden |
Da konfektionierte Krusten- und Schalentiere zu den leichtverderblichen Nahrungsmitteln zählen, muss auf der Verpackung das Abpack- oder Verbrauchsdatum angegeben sein |
Krusten- und Schalentiere müssen bei maximal + 2° Celsius angeliefert werden |
Lebende Krustentiere müssen unter + 7° Celsius in genügend feuchter Verpackung geliefert werden (kein Eis). Es ist darauf zu achten, dass die Schalentiere noch leben |
Eier
Eier müssen von kontrollierten Produzenten bezogen werden |
Legedatum kontrollieren (nach dem 20. Tag müssen Eier gekühlt geliefert werden) |
Eier, die vor dem 21. Tag auf unter + 5° Celsius gekühlt wurden, müssen kühl geliefert werden |
Auf der Verpackung muss der Vermerk „gekühlt“ oder „ungekühlt“ und das Mindestgewicht pro Ei in Gramm angegeben sein |
Die Eierschale muss normal, sauber, unverletzt und trocken sein |
Milch und Milchprodukte
Milch und Milchprodukte müssen in sauberen Gebinden angeliefert werden |
Frische, pasteurisierte Milch ist leichtverderblich, deshalb muss auf der Verpackung das Verbrauchsdatum angegeben sein |
Bei H-Milch muss das Mindesthaltbarkeitsdatum angegeben sein |
Milch und Milchprodukte müssen bei maximal + 5° Celsius geliefert werden (gilt nicht für H-Produkte) |
Trockenprodukte
Trockenprodukte müssen vor Feuchtigkeit geschützt angeliefert werden |
Bei der Warenannahme ist darauf zu achten, dass alle Verpackungen unbeschädigt, gut verschlossen und in sauberem Zustand sind |
Das Mindesthaltbarkeitsdatum muss auf jeder Packung kontrolliert werden |
Links zum Thema Warenkontrolle
> Warenannahme - bei IHK Potsdam
> Eingangskontrollen nach den Prinzipien des HACCP - bei handelskammer
> Prüfstempel für den Wareneingang im Dehoga-Shop
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