Richtsätze des Finanzamtes

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Richtsätze des Finanzamtes

Da wir gerade von Controlling, Planung und Kennzahlen gesprochen haben. Nachfolgend möchte ich Ihnen eine Richtwertliste des Bundesministeriums der Finanzen zeigen. Das Finanzamt nimmt diese Werte bei der Betrachtung Ihres Unternehmens zum Vergleich. Für Sie selbst sind die Zahlen aber auch sehr interessant. Man erkennt, ob man im Vergleich gut gewirtschaftet hat. Die Zahlen sind aus dem Jahr 2011 - ändern sich aber nur unwesentlich pro Jahr.

In den Spalten findet sich zunächst eine Bandbreite und dann eine (fettgeschriebene) Zahl - der Durchschnittswert. Liegen Sie im Bereich der Bandbreite ist alles in Ordnung. Weichen Sie nach oben oder unten stärker ab, müssen Sie sich gegenüber dem Finanzamt erklären. Außerdem gibt es Ihnen selbst natürlich einen guten Eindruck, wie Sie im Durchschnitt aller Betriebe liegen.

Art des Betriebes Aufschlag in % Wareneinsatz in % Reingewinn in % des Umsatzes
Gast-, Speise- und Schankwirtschaften 186-400 / 257 20-35 / 28 8-35 / 20
Pizzerien 203-426 / 285 19-33 / 26 13-46 / 27
Cafés 186-400 / 257 20-35 / 28 9-33 / 19
Imbissbetriebe 133-376 / 213 21-43 / 32 10-43 / 26

Alle Angaben ohne Gewähr! Sie > Richtsatzsammlung (2015) finden Sie auf der Seite des Bundesfinanzministeriums (extern).

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